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   BGH, 17.08.2015 - IV ZR 83/13   

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https://dejure.org/2015,29723
BGH, 17.08.2015 - IV ZR 83/13 (https://dejure.org/2015,29723)
BGH, Entscheidung vom 17.08.2015 - IV ZR 83/13 (https://dejure.org/2015,29723)
BGH, Entscheidung vom 17. August 2015 - IV ZR 83/13 (https://dejure.org/2015,29723)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 552a Satz 1 ZPO, § 5a VVG, § 10a des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), § 5a Abs. 1 Satz 1 VVG, § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG, § 543 Abs. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer fondsgebundenen Rentenversicherung; Stützung einer Revision auf die Europarechtswidrigkeit eines Policenmodells; Ordnungsgemäße Belehrung über das Widerspruchsrecht; Zustandekommen eines Versicherungsvertrages

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer fondsgebundenen Rentenversicherung; Stützung einer Revision auf die Europarechtswidrigkeit eines Policenmodells; Ordnungsgemäße Belehrung über das Widerspruchsrecht; Zustandekommen eines Versicherungsvertrages

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.07.2014 - IV ZR 73/13

    VVG § 5a F.: 21. Juli 1994; BGB §§ 242, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; Zweite

    Auszug aus BGH, 17.08.2015 - IV ZR 83/13
    Ob nach dem Policenmodell geschlossene Versicherungsverträge wegen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des § 5a VVG a. F. Wirksamkeitszweifeln unterliegen (vgl. dazu Senatsurteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 73/13, BGHZ 202, 102 Rn. 16 ff.; BVerfG VersR 2015, 693 Rn. 30 ff.), kann im Streitfall dahinstehen.

    D. VN ist es auch im Falle einer unterstellten Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des Policenmodells nach Treu und Glauben wegen widersprüchlicher Rechtsausübung verwehrt, sich nach jahrelanger Durchführung des Vertrages auf dessen angebliche Unwirksamkeit zu berufen und daraus Bereicherungsansprüche herzuleiten (vgl. im Einzelnen zu den Maßstäben Senatsurteil vom 16. Juli 2014 aaO Rn. 32-42; BVerfG aaO Rn. 42 ff.).

  • BVerfG, 02.02.2015 - 2 BvR 2437/14

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch den BGH beim sogenannten

    Auszug aus BGH, 17.08.2015 - IV ZR 83/13
    Ob nach dem Policenmodell geschlossene Versicherungsverträge wegen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des § 5a VVG a. F. Wirksamkeitszweifeln unterliegen (vgl. dazu Senatsurteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 73/13, BGHZ 202, 102 Rn. 16 ff.; BVerfG VersR 2015, 693 Rn. 30 ff.), kann im Streitfall dahinstehen.
  • BGH, 10.06.2015 - IV ZR 105/13

    Versicherungsvertrag nach dem sog. Policenmodell: Begriff der "Textform" in der

    Auszug aus BGH, 17.08.2015 - IV ZR 83/13
    Mit Urteil vom 10. Juni 2015 (IV ZR 105/13, VersR 2015, 876 Rn. 11) hat der Senat entschieden, dass der Begriff der "Textform" in einer Widerspruchsbelehrung nach § 5a VVG a. F. nicht erläuterungsbedürftig und ein - wie hier - zur Erläuterung hinzugefügter Klammerzusatz "schriftlich oder in anderer lesbarer Form" nicht irreführend ist.
  • OLG Hamm, 26.08.2021 - 20 U 60/21

    Rückabwicklung von Rentenversicherungsverträgen; Wirksamkeit einer

    Ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer wird den Klammerzusatz zutreffend so verstehen, dass es genügt, wenn die Erklärung in Textform lesbar gemacht werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 2015 - IV ZR 105/13, VersR 2015, 876 Rn. 11; Beschluss vom 17. August 2015 - IV ZR 83/13, BeckRS 2015, 17678 Rn. 11; Senatsbeschluss vom 20. März 2019 - 20 U 10/19, BeckRS 2019, 13398 Rn. 13).
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   BGH, 12.10.2015 - IV ZR 83/13   

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BGH, 12.10.2015 - IV ZR 83/13 (https://dejure.org/2015,29724)
BGH, Entscheidung vom 12.10.2015 - IV ZR 83/13 (https://dejure.org/2015,29724)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 2015 - IV ZR 83/13 (https://dejure.org/2015,29724)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.07.2014 - IV ZR 73/13

    VVG § 5a F.: 21. Juli 1994; BGB §§ 242, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; Zweite

    Auszug aus BGH, 12.10.2015 - IV ZR 83/13
    Entgegen der Ansicht der Revision sind die Maßstäbe für die Berücksichtigung der Gesichtspunkte von Treu und Glauben in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union auch geklärt (siehe im Einze lnen Senatsurteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 73/13, BGHZ 202, 102 Rn. 41 f.; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 4. März 2015 - 1 BvR 3280/14, juris Rn. 31 ff. m. w. N.) und die Annahme rechtsmissbräuchlichen Verhaltens steht in Fällen wie dem vorliegenden in Einklang mit dieser Rechtsprechung (vgl. Senatsurteil aaO; vgl. auch BVerfG aaO).
  • BGH, 10.06.2015 - IV ZR 105/13

    Versicherungsvertrag nach dem sog. Policenmodell: Begriff der "Textform" in der

    Auszug aus BGH, 12.10.2015 - IV ZR 83/13
    Die Erwägungen der Zweiten und Dritten Richtlinie Lebensversicherung, eine genaue Belehrung der Versicherungsnehmer über ihr Rücktrittsrecht vor Abschluss des Vertrages sicherzustellen, werden auch hier nicht berührt, denn entscheidend ist im Streitfall, dass d. VN, die dem geltenden nationalen Recht entsprechend ordnungsgemäß über die Möglichkeit belehrt worden ist, den Vertrag ohne Nachteile nicht zustande kommen zu lassen, diesen gleichwohl in Vollzug gesetzt und über mehrere Jahre durchgeführt hat (vgl. ergänzend Senatsurteil vom 10. Juni 2015 - IV ZR 105/13, VersR 2015, 876 Rn. 13 f.).
  • BVerfG, 04.03.2015 - 1 BvR 3280/14

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch das Oberlandesgericht

    Auszug aus BGH, 12.10.2015 - IV ZR 83/13
    Entgegen der Ansicht der Revision sind die Maßstäbe für die Berücksichtigung der Gesichtspunkte von Treu und Glauben in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union auch geklärt (siehe im Einze lnen Senatsurteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 73/13, BGHZ 202, 102 Rn. 41 f.; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 4. März 2015 - 1 BvR 3280/14, juris Rn. 31 ff. m. w. N.) und die Annahme rechtsmissbräuchlichen Verhaltens steht in Fällen wie dem vorliegenden in Einklang mit dieser Rechtsprechung (vgl. Senatsurteil aaO; vgl. auch BVerfG aaO).
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